GNF - Access & Benefit-Sharing (ABS) in Deutschland
 

Access & Benefit-Sharing in Deutschland

Ein Projekt zur Bewusstseinsbildung bei Nutzern genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens und zur Beratung der zuständigen Behörden für den Vollzug von EU-Verordnung Nr. 511/2014

 

Konferenz in Berlin, 1. + 2. März 2016

Genetische Ressourcen, Gesetze & Gute Praxis
Wege zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in Deutschland

  • Ziele: Information der Teilnehmer über die Projektergebnisse und die nun feststehenden Details zur Durchführung der VO auf nationaler Ebene, Anregung des weiteren Dialogs und Auseinandersetzung mit ABS. Teilnehmer: ca. 100 Personen

 

Programmüberblick [pdf, 301 KB] 

 

Dokumentation der Konferenz [pdf, 1,4 MB]

 

Weitere Informationen ...

Projektziele

Mit dem Projekt wird der Dialog zwischen Nutzern genetischer Ressourcen in Deutschland und gesetzgebender bzw. ausführender Behörden gefördert, um Strategien für einen praktikablen Vollzug der EU-Verordnung 511/2014 zu erarbeiten. Gleichzeitig dient das Projekt dazu, bei den Nutzern genetischer Ressourcen und traditionellem Wissen das Bewusstsein für die Prozesse des Access & Benefit-Sharing inklusive der Bestimmungen der EU-Verordnung zu schärfen und sie bei der Umsetzung ihrer Pflichten zu unterstützen.

Zentrale Fragestellungen, die im Dialog zwischen gesetzgebenden bzw. vollziehenden Behörden und den betroffenen Nutzern genetischer Ressourcen in Deutschland geklärt werden sollen:

  • Wie werden genetische Ressourcen in Deutschland verwendet? Was sind die wichtigsten Quellen für genetische Ressourcen (in situ vs. ex situ)? Welche Vorteile werden durch die Nutzung genetischer Ressourcen generiert und wie werden diese mit den Gebern geteilt?
  • Wie sind Bestimmungen der EU-Verordnung in Bezug auf die Prozesse in den beiden Zielgruppen zu interpretieren? (Welche der charakteristischen Vorgänge und Handlungen erfordern Sorgfalts- und/oder Meldepflichten? Welche Details müssen in den Formularen angegeben werden? Dazu gehört auch die praxistaugliche Klärung des Begriffs „Nutzung genetischer Ressourcen“.)
  • Wie können die etablierten Abläufe und Handlungen der Nutzer genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens weiterhin sichergestellt werden? In welcher Form und Umfang benötigen die Nutzer ggf. Unterstützung bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben?

Zielgruppen

Die geplanten Maßnahmen sollen mit Fokus auf folgende zwei Zielgruppen durchgeführt werden:

 

a) Grundlagenforschung und nicht-kommerzielle, wissenschaftliche Sammlungen sowie Forschungsförderer,

 

b) kommerzielle Nutzer genetischer Ressourcen, insbesondere Unternehmen und Verbände aus den Branchen Gesundheit und Pflege (Pharmazie und Kosmetik) sowie Biotechnologie.

Hintergrund

Im Jahre 1992 wurde von den Vereinten Nationen das wegweisende Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) beschlossen. Darin wurden nicht nur der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt als gemeinsame Ziele der Menschheit festgelegt. Der faire Ausgleich von Vorteilen, die durch die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens erlangt werden, ist das dritte große Ziel der CBD. Dafür wurden erstmals die souveränen Rechte der Staaten über ihre jeweiligen genetischen Ressourcen anerkannt (Art. 15 CBD).

Zur Regelung von Zugang und Vorteilsausgleich (Access and Benefit-Sharing, ABS) wurde mit dem Nagoya-Protokoll (NP) ein international rechtsverbindlicher Vertrag beschlossen, der am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten ist. Darin werden zum einen Mindestanforderungen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen festgelegt. Zum anderen verpflichten sich die Mitgliedstaaten, die Nutzung von genetischen Ressourcen in ihrem Hoheitsgebiet zu regulieren. Dies soll letztlich zur ausgewogenen und gerechten Verteilung der Gewinne und damit zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile beitragen. Auch Deutschland und die EU haben das NP gezeichnet. Auf europäischer Ebene wird die Umsetzung des NPs durch die EU-Verordnung Nr. 511/2014 geregelt, die seit Inkrafttreten des NP unmittelbar in allen EU-Staaten gilt. Die für den Vollzug besonders relevanten Artikel 4 (Verpflichtungen von Nutzern), 7 (Überwachung) und 9 (Kontrollen) treten mit einem Jahr Verzögerung am 12.10.2015 in Kraft. Ein die EU-Verordnung ergänzendes Vollzugsgesetz für Deutschland ist derzeit in der Vorbereitung. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist demzufolge als zuständige Behörde vorgesehen; Details des Vollzugs wird das BfN im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und dem Robert-Koch-Institut klären.

 Auftaktworkshop am 7. Oktober 2015

© GNF Bonn

 Wildpflanzen sind essentiell für zahlreiche Wellness- und Kosmetikprodukte.

© viperagp - Fotolia.com

Mit freundlicher Unterstützung:

 BION - Biodiversitätsnetzwerk Bonn
 Pflanzensammlung in einem Gen-Labor (CIAT)

© Neil Palmer (CIAT) - Flickr.com

Projektpartner:

 Freie Universität Berlin
 Botanischer Garten & Botanisches Museum Berlin
 Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig, Bonn

Förderer:

 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
 Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
 Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
 

Die EU-Verordnung Nr. 511/2014 sowie die derzeit auf EU-Ebene in der Beratung befindlichen Durchführungsrechtsakte und das deutsche Gesetz regeln vor allem die Sorgfalts-, Dokumentations- und Berichtspflichten, die Nutzer von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen einzuhalten haben. Gleichzeitig werden die zuständigen nationalen Behörden verpflichtet, Nutzer zu überwachen und zu kontrollieren. Dafür sind zwei Checkpoints vorgesehen: der Empfang von Forschungsfördergeldern und die letzte Phase der Produktentwicklung. „Nutzung“ ist dabei nicht auf kommerzielle Aktivitäten beschränkt, sondern umfasst laut Definition des Nagoya-Protokolls jegliche Art von „Forschung und Entwicklung an der genetischen und/oder biochemischen Zusammensetzung genetischer Ressourcen“. Somit kommen nicht nur auf kommerzielle Nutzer, sondern auch auf alle Wissenschaftler/innen an Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen zusätzliche Verpflichtungen zu, sofern sie z.B. Pflanzen- oder Tiermaterial aus Vertragsstaaten de s Nagoya-Protokolls für Untersuchungen verwenden. Verstöße sollen mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.

 

Bei der Umsetzung und Kontrolle der neuen ABS-Regelungen sind erhebliche praktische Probleme zu erwarten, da die im Nagoya-Protokoll und in den EU-Verordnungen verwendeten Termini noch nicht praxistauglich definiert wurden. Eine Präzisierung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Prozesse und Praktiken bei Nutzern genetischer Ressourcen in Deutschland ist für die Vollzugsplanung nach einem risikobasierten Ansatz unerlässlich.

 

Zudem besteht ein dringender Bedarf an begleitenden, bewusstseins- und kapazitätsbildenden Maßnahmen. Insbesondere den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die Grundlagenforschung an biologischer Vielfalt betreiben, fehlen häufig Expertise und Kapazitäten, um die neuen Regelungen vollständig nachvollziehen und umsetzen zu können. Das gleiche trifft auf viele Unternehmen zu, die genetische Ressourcen und traditionelles  Wissen kommerziell nutzen. Bereits eine 2005 von Holm-Müller et al. veröffentlichte Studie über Nutzer genetischer Ressourcen in Deutschland zeigte auf, dass in allen Sektoren ein zum Teil erhebliches Informationsdefizit zu ABS und den daraus entstehenden Verpflichtungen bestand. Ein Teil der betroffenen Nutzer ist inzwischen zwar auf ABS und das Nagoya-Protokoll aufmerksam geworden (nicht zuletzt durch Aktivitäten einzelner Verbände oder Förderinstitutionen, z.B. der DFG) – gleichzeitig nehmen aber auch Verunsicherung und Sorge um Gesetzeskonflikte zu.

Weitere (Unternehmensrelevante) Informationen und News zu ABS finden Sie auf der Homepage der European Business and Biodiversity Campaign (EBBC) unter: Access and Benefit Sharing

 
 

Projektzeitraum:

 

Projektpartner:

 

 

 

Förderer:

1. August 2015 - 31. März 2016

 

Freie Universität Berlin, Botanischer Garten & Botanisches Museum Berlin (BGBM), Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig (ZFMK)

 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)