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Wir sind "Ramsar CEPA Focal Point for Germany"

Die Ramsar-Konvention zielt als globales Übereinkommen auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten ab. Außerdem sind Kommunikation und Weiterbildung zur Bedeutung von Feuchtgebieten Schwerpunkte.

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Die Ramsar-Konvention zielt als globales Übereinkommen auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten ab. Außerdem sind Kommunikation und Weiterbildung zur Bedeutung von Feuchtgebieten Schwerpunkte.
Die Ramsar Konvention ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag. Mit dem Beitritt verpflichten sich die Mitgliedsstaaten mindestens ein Feuchtgebiet innerhalb ihres Hoheitsgebietes als "Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung" nach vorgegebenen Einstufungskriterien zu nominieren und die Erhaltung der Ökosystemfunktionen und -leistungen dieses und möglichst auch weiterer nominierter Gebiete zu sichern. Darüber hinaus müssen die Vertragsstaaten dafür sorgen, dass auch die übrigen Feuchtgebiete innerhalb ihrer Grenzen nachhaltig genutzt werden. Weiterhin sind die Vertragsstaaten zur internationalen Zusammenarbeit aufgefordert. Alle drei Jahre muss eine ausführliche Berichterstattung zur Umsetzung der Konvention im jeweiligen Mitgliedsstaat erfolgen.
Unter der Ramsar Konvention werden Leitfäden und technische Hilfestellungen erarbeitet, Resolutionen zu verschiedenen Aspekten des Feuchtgebietsschutzes auf globaler Ebene verabschiedet und Öffentlichkeitsarbeit zur Bedeutung von Feuchtgebieten betrieben.
Die Umsetzung der Konvention beruht im Wesentlichen auf der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten, dem Ständigen Ausschuss, dem Sekretariat sowie dem Wissenschaftlichen und Technischem Ausschuss (Scientific and Technical Review Panel, STRP). Der Strategische Plan der Konvention (Ramsar Strategic Plan 2016-2024) gibt die Richtung für die Arbeit der Konventionsorgane vor. Alle drei Jahre findet die Konferenz der Mitgliedsstaaten (Conference of the Contracting Parties, COP) statt, die eine Plattform bietet, um generelle Trends und neue Entwicklungen zu diskutieren und weitere Maßnahmen zur Umsetzung zu beschließen.
Quelle: Bundesamt für Naturschutz
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