GNF - Gefährdung (Plauer See)
 

Lebendiger See des Jahres 2011: Plauer See

 

Gefährdung

Der Plauer See ist vor allem durch die ungebremste Entwicklung der touristischen Infrastruktur, Siedlungstätigkeit sowie den zunehmenden motorisierten Bootsverkehr gefährdet. Letzterer, die Einrichtung der Wasserskistrecke und der Einsatz von Wasserflugzeugen führen in den Sommermonaten zu einer verstärkten Verlärmung des Sees. Durch die steigenden Zahlen der Schleusungen von Booten entlang der Bundes-wasserstraße sind die Schwankungen des Wasserstandes im See beträchtlich, sie liegen zwischen 40 und 60 cm im Jahresgang. Dies hat negative Auswirkungen auf die im Sommer z.T. trockenfallenden Moore im Randbereich des Sees.

 

An zahlreichen Uferabschnitten werden Baugebiete ausgewiesen, mit denen es nach Auffassung des BUND Mecklenburg-Vorpommern zu Beeinträchtigungen der Schutzziele der NATURA-2000- und der nationalen Schutzgebiete kommt. Die Ausweisung von Baugebieten in sensiblen Uferbereichen führte und führt zu Herausnahmen der betreffenden Flächen aus den Landschaftsschutzgebieten, zu Flächenentzug, Zersiedlung, Zerstörung von Lebensräumen für bedrohte Tiere und Pflanzen sowie zunehmender Beunruhigung der Wasserflächen. Die Landesregierung setzte zudem mit einem neuen Naturschutzausführungsgesetz den Uferschutzstreifen der Seen des Landes von bisher 100 Meter auf 50 Meter herab. In diesem Uferschutzstreifen sind Bautätigkeiten untersagt, werden aber regelmäßig durch Ausnahmen zugelassen. Auch stellen die jeweils notwendigen FFH-Verträglichkeitsgutachten regelmäßig keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgebiete fest. Die Fläche (Nr. 9) des  B-Plans "Leistener Lanke" wurde zudem eigens aus dem Europäischen Vogelschutzgebiet "Nossentiner/ Schwinzer-Heide“ SPA 55 herausgeschnitten.

 

In der jüngsten Vergangenheit wurden durch die Genehmigungsbehörden gegen den Widerstand von Umweltverbänden folgende Bauvorhaben im Bereich sensibler Uferzonen und teilweise im baurechtlichen Außenbereich unter Herausnahme von Flächen aus den Landschaftsschutzgebieten genehmigt:

 

Landkreis Parchim

 Herausnahmen aus dem LSG "Plauer See"

(Nr. 2)  B-Plan 

(Nr. 3)  B-Plan 

(Nr. 7)  B-Plan 

(Nr. 9)  B-Plan 

(Nr.10) B-Plan

"Kalkofen" – Ferienanlage mit Hafen und Fahrgastschifffsanleger

"Silbermühle" – Bootsliegeplätze

"Seelust" – Bootsliegeplätze

"Leistener Lanke" – Hafen und Fahrgastschiffanleger

"Ferienhausanlage „Seedorf“ mit Bootsanleger, Hotel und umfangreichen Freizeiteinrichtungen an der „Dresenower Mühle“

 

Landkreis Müritz

B-Plan

"Jürgenshof Ost“ – Eigenheimgebiet und Hafen

(weitere Informationen zu diesem Projekt unter

http://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/themen_und_projekte/naturschutz/so_nicht/)

 

Wegen eines fehlenden Gesamtnutzungskonzeptes der Anliegergemeinden und der Landkreise planen zahlreiche Institutionen ohne Berücksichtigung der Naturschutzziele lediglich aufgrund eigener Interessen: Die langfristige Qualität der betroffenen Naturräume gerät aus dem Blick. So findet sich auf der Website der Stadt Plau am See nicht ein einziger Hinweis über die Bedeutung des Sees und seiner Randgebiete für den Naturschutz.

 

Nach Auffassung des BUND Mecklenburg-Vorpommern hat die derzeitige Nutzung das für die bedrohten Lebensräume erträgliche Maß erreicht. Der BUND fordert bereits seit langem ein übergreifendes Wassertourismuskonzept für die deutschlandweit beliebte mecklenburgische Seenplatte. Ein Ausbau der touristischen Infrastruktur darf nicht zu Lasten des europäischen Naturerbes gehen.

 
 Baustelle "Seedorf" an der „Dresenower Mühle“