Übereinkommen über das Recht der nichtschifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe (UN-Gewässer-Konvention)
UN International Convention on Non-Navigational Uses of International Watercourses (The UN Watercourses Convention)
Wasser ist die wichtigste Lebensgrundlage. Mit Blick auf den weltweit steigenden Wasserbedarf und den Klimawandel sind die nachhaltige Nutzung und Verteilung von Wasser sowie die Erhaltung der Wasserressourcen, wie Seen, Feuchtgebiete, Flüsse und Grundwasservorkommen, die zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft. Die UN-Gewässer-Konvention bietet ein Rahmenwerk für gemeinschaftliches und partnerschaftliches Management für Wassersysteme, die internationale Grenzen überschreiten oder bilden.
Im Rahmen des 5. Welt-Wasser-Forums in Istanbul, Türkei, im März 2009 wurde die UN-Gewässer-Konvention als ein legales Schlüsselinstrument angesehen, um die Zusammenarbeit zu unterstützen, bei der Anpassung an den Klimawandel in geteilten Trinkwassersystemen, wichtig bei schwankenden Flussständen und bei extremen Ereignissen, wie Flut und Trockenperioden, die häufiger und gravierender auftreten.
Im Moment haben 16 Länder das internationale Übereinkommen zur nichtschifffahrtlichen Nutzung internationaler Gewässer unterschrieben: Finnland, Deutschland, Ungarn, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Namibia, Niederlande, Norwegen, Portugal, Katar, Südafrika, Schweden, Syrien und Usbekistan.
Hintergrund: 2006 setzte WWF eine weltweite Initiative in Gang, welche ein internationales Gesetz zur Unterstützung von Zusammenarbeit an grenzüberschreitenden Gewässern verfolgt. WWF fordert die Regierungen auf, sich der UN-Konvention zum Gesetz von nichtschifffahrtlicher Nutzung internationaler Gewässer aus dem Jahr 1997, anzuschließen und im Land umzusetzen. Diese UN-Konvention ist ein globales und allumfassendes legales Netzwerk, das den Umweltschutz, die gerechte Nutzung und das nachhaltige Management der internationalen Gewässer weltweit vorsieht.